Gleichstellung der Geschlechter bedeutet eine gleiche Präsenz,
Berechtigung und Teilnahme beider Geschlechter in allen Bereichen des
öffentlichen und privaten Lebens. Gleichstellung erfordert die
Akzeptanz und Wertschätzung der gegenseitigen Ergänzung von Frauen und
Männern in ihren unterschiedlichen Rollen in der Gesellschaft.
Dies stellt die Grundlage für den Europarat dar, die Gleichstellung der
Geschlechter Wirklichkeit werden zu lassen. Das Ziel der Organisation
besteht in der Bekämpfung aller Eingriffe in die Freiheit und Würde von
Frauen, der Beseitigung von Diskriminierung aufgrund Geschlechts, der
Förderung einer ausgeglichenen Beteiligung von Frauen und Männern am
politischen und öffentlichen Leben und der Ermutigung zur Aufnahme
eines Gleichstellungsansatzes in alle Programme und allen politischen
Maßnahmen.
(Quelle:
Europarat)