Die wichtigsten Etappen des Aufbaus der Europäischen Union

 
1945. Ende des Zweiten Weltkriegs. Europa ist zerstört und liegt in Trümmern. Unzählige Tode sind zu beklagen. Die Menschen müssen wieder von vorne anfangen und alles neu aufbauen. Vor allem aber darf sich so etwas Schreckliches wie der Krieg nie mehr wiederholen. Aber wie kann man dauerhaften Frieden zwischen den Feinden von gestern schaffen?

Das Hauptproblem liegt in der Beziehung zwischen Frankreich und Deutschland. Seit Jahrzehnten besteht zwischen den beiden Ländern eine Art „Erbfeindschaft“. Das Hauptziel ist also, ein dauerhaft friedliches Verhältnis zwischen diesen beiden Ländern herzustellen um sich anschließend mit den anderen freien Staaten Europas zu einer Schicksalsgemeinschaft zusammenschließen zu können.

Am 9. Mai 1950 erklärt der französische Außenminister Robert Schuman:
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammensetzung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.“

Gemeinsam mit Jean Monnet arbeitet er einen Vorschlag aus (den Schuman-Plan), bei dem die Kohle- und Stahlproduktion der Länder Frankreich und Deutschland in einer Organisation zusammengeschlossen wird. Am 18. April 1951 wird durch die Unterzeichnung des Pariser Vertrags die erste Europäische Gemeinschaft gegründet: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Ziel dieser Gemeinschaft ist es, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen, supranationales Aufsichtsbehörde („Hohe Behörde“ genannt) zu unterstellen, im Rahmen einer Organisation, die auch anderen europäischen Ländern offen stehen soll. Der freie Verkehr für Kohle und Stahl soll innerhalb dieser Gemeinschaft garantiert sein.
Dieser Vertrag wird von insgesamt sechs Ländern unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Das Vereinigte Königreich lehnt den supranationalen Charakter dieser neuen Europäischen Gemeinschaft ab und tritt ihr vorerst nicht bei.

Der Schuman-Plan stellt eine wichtige Etappe beim Aufbau Europas dar, da es den friedlichen Beginn der deutsch-französischen Annährung kennzeichnet - eine Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erfordert. Durch eine solche wirtschaftliche Verbundenheit und Solidarität wird ein zukünftiger Krieg zwischen Deutschland und Frankreich nicht nur undenkbar sondern ganz einfach unmöglich.

Durch den Pariser Vertrag wird eine Gemeinschaft ins Leben gerufen, die auf zwei entscheidende Bereiche spezialisiert und begrenzt ist: Kohle und Stahl. Um die europäische Integration voranzutreiben, beschließen die sechs Mitgliedsstaaten schnellstmöglich weitere wirtschaftliche Bereiche mit in die Gemeinschaft aufzunehmen.
Am 25. März 1957 unterzeichnen die gleichen sechs Länder die Verträge von Rom und gründen damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die Idee der EWG ist die Schaffung eines großen gemeinsamen Marktes auf europäischer Ebene, in dem der freie Personen- und Warenverkehr durch die Gründung einer Zollunion und eines stufenweisen Abbaus der Zölle innerhalb der Mitgliedsländer ermöglicht werden soll. Darüber hinaus strebt die EWG gemeinsame Politiken für alle Mitgliedsstaaten, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, an. Die Aufgabe der Europäischen Atomgemeinschaft ist die gemeinsame Entwicklung sowie die friedliche Nutzung der Atomenergie in Europa.

Um die Arbeit aufzuteilen, werden Anfang 1958 neue europäische Institutionen gegründet. Es entstehen die Europäische Kommission, der Ministerrat, die Parlamentarische Versammlung (später „Europäisches Parlament“ genannt), sowie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Am 1. Juli 1968 tritt die Zollunion in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Zollabgaben zwischen den Mitgliedsstaaten vollständig abgeschafft. Die Auswirkungen sind beeindruckend: Zwischen 1957 und 1970 versechsfacht sich der innergemeinschaftliche Handel. Der Handel der EWG mit dem Rest der Welt verdreifacht sich. Die Verbraucher profitieren direkt von dieser Entwicklung, da sie eine Auswahl aus einem immer vielfältigeren Angebot importierter Waren und Produkte haben. Die Europäische Dimension wird zur Realität.

1973 findet die erste Erweiterung der EWG durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks statt. Die Anzahl der Mitgliedsländer steigt von sechs auf neun. Die Norweger lehnen den Beitritt im Rahmen eines Referendums ab.

1981 schließt sich Griechenland der Europäischen Gemeinschaft an. 1986 folgen Spanien und Portugal. Man spricht von nun an vom „Europa der Zwölf“.

In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986 wird die Fertigstellung des Gemeinsamen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 festgelegt. In diesem Vertrag verpflichten sich die zwölf Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft bis spätestens zu diesem Datum ein Europa ohne innere Grenzen zu schaffen. Die Schaffung eines Binnenmarktes soll nicht durch gesetzmäßige oder steuerliche Beschränkungen verzögert werden. Nach der Unterzeichnung und Ratifizierung durch die zwölf Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft tritt die EEA am 1. Juli 1987 in Kraft. Etwa 300 Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den freien Personen- und Kapitalverkehr gewährleisten zu können: Physische, technische und steuerliche Schranken müssen dafür überwunden werden.

Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wird, erhält die Europäische Gemeinschaft eine neue Dimension. Er ruft die Europäische Union (EU) ins Leben und gibt der Gemeinschaft eine politische Bestimmung. Das „Haus Europas“ beruht von nun an auf drei Säulen:

  • Die Europäischen Gemeinschaften (EG): Sie schließt die Europäische Gemeinschaft (EG), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ein. Es handelt sich um Bereiche, in denen die Mitgliedsstaaten ihre Souveränität zugunsten der europäischen Institutionen abgegeben haben;
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Sie sieht die Verfahren für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Sachen Auβenpolitik vor. In diesem Bereich behalten die Staaten ihre vollständige Souveränität;
  • Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI): Hierbei geht es um eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Sachen Einwanderung, Asylrecht, Kampf gegen die organisierte Kriminalität etc. In diesen Bereichen behalten die Staaten ebenfalls ihre volle Souveränität.

Am 1. Januar 1993 wird der gemeinsame Binnenmarkt endlich Realität. Das Jahr 1993 ist außerdem entscheidend für den Erweiterungsprozess der Europäischen Union. Im Juni 1993 werden auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats in der dänischen Hauptstadt die Kopenhagen-Kriterien festgelegt. Sie sind die Richtschnur für den Beitritt in die EU. Jedes beitrittswillige Land muss diese Beitrittskriterien erfüllen. Im Wesentlichen konzentriert man sich dabei auf die Ost- und Mitteleuropäischen Länder (MOEL), die seit dem Berliner Mauerfall im Jahre 1989 versuchen, sich der Europäischen Gemeinschaft anzuschließen.
Diese Beitrittskriterien betreffen die drei Bereiche Politik, Wirtschaft sowie die Anerkennung des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU:

  • Das politische Kriterium: Dieses Kriterium sieht vor, dass die Staaten einen demokratischen Status haben. Das heißt, sie müssen über stabile Institutionen verfügen, die die Demokratie gewähren, das Primat des Rechts anerkennen, die Menschenrechte anerkennen sowie Minderheitenschutz gewähren;

  • Das wirtschaftliche Kriterium: Das Beitrittsland muss eine funktionierende Marktwirtschaft vorweisen und wirtschaftlich in der Lage sein, dem Konkurrenzdruck und den Marktkräften innerhalb des europäischen Binnenmarktes standzuhalten;

  • Das Acquis-Kriterium: Das Beitrittsland muss fähig sein, die Rechte und Pflichten der Europäischen Union zu erfüllen sowie das EU-Rechtsgefüge zu übernehmen, das im Laufe des europäischen Aufbauwerks übernommen wurde. Genauer gesagt handelt es sich um die Römischen Verträge (die Gründungsverträge der EWG), die durch die Einheitliche Europäische Akte und die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza revidiert wurden sowie alle Verordnungen und Richtlinien, die durch den Rat der Europäischen Union angenommen wurden und alle Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften.

Bei den Beitrittsverhandlungen geht es also nicht länger darum, OB ein Beitrittskandidat die Bedingungen erfüllen kann, sondern WANN und wie schnell die Regelungen akzeptiert bzw. implementiert werden können und die Erweiterung der Europäischen Union stattfinden kann. Als Folge des EU-Gipfels in Kopenhagen haben die Länder Mitteleuropas ihre offizielle Kandidatur für einen Beitritt abgegeben. Dieser Beitritt erfolgt elf Jahre später als am 1. Mai 2004 zehn neue Länder der Europäischen Union beitreten: Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien.

Ebenfalls beginnen im Jahre 1993 die Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Finnland und Schweden. Diese Verhandlungen werden ein Jahr später beendet und am 1. Januar 1995 begrüßt die Europäische Union drei neue Staaten: Ab diesem Zeitpunkt spricht man vom Europa der 15.

Auf den Vertrag von Maastricht folgt der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird. Dieser neue Vertrag soll die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union perfektionieren. Darüber hinaus führt er die neuen Aufgabenbereiche Polizei, Justiz und Beschäftigung im Rahmen der Europäischen Union ein. Ebenso wird die Sozialpolitik mit in den Vertrag eingeschlossen. Von nun sind alle Mitgliedsstaaten angehalten, die gemeinschaftlichen Bestimmungen in diesen Bereichen zu beachten.

Der Vertrag von Amsterdam schafft einen Raum von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das Schengener Abkommen, das von13 Mitgliedsstaaten unterzeichnet wird (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden sowie Spanien), erlaubt den freien Personenverkehr ohne Grenzkontrollen und regelt die polizeiliche Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten. Dieses Abkommen wird vollständig in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen und gilt somit für alle Mitgliedsstaaten der EU. Die Regierungen der unterzeichnenden Länder wollen im Kampf gegen den Terrorismus, das organisierte Verbrechen, die Pädophilie, den Drogen- und Waffenhandel, Betrug und Korruption enger zusammenarbeiten. Irland, dem Vereinigten Königreich (beide haben bis heute die Konvention nicht unterschrieben) sowie Dänemark werden jedoch Sonderkonditionen eingeräumt.

Im Vertrag von Amsterdam ist ebenfalls zum ersten Mal von „verstärkter Kooperation“ die Rede. Es handelt sich um ein Konzept, das einer begrenzten Anzahl von Mitgliedsstaaten erlaubt, fähig und bestrebt die zukünftige Entwicklung der Europäischen Integration und Erweiterung zu verfolgen. Der Vertrag von Amsterdam tritt zum 1. Mai 1999 in Kraft.

Dieser Vertrag sieht jedoch schon vor, dass „spätestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 20 überschreiten wird, ... eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten einberufen [wird], um die Bestimmungen der Verträge betreffend die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Organe umfassend zu überprüfen." Diese Regierungskonferenz (RK) beginnt am 14. Februar 2000 und endet in Nizza im Dezember des gleichen Jahres. Die Staats- und Regierungschefs einigen sich während des EU-Gipfels in Nizza vom 7. bis 11. Dezember 2000 auf einen neuen Vertrag, den Vertrag von Nizza. Dieser Vertrag wird am 26. Februar 2001 von den 15 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Er sieht eine institutionelle Reform der EU vor, um die Erweiterung auf 25 Staaten zu ermöglichen. Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.

Durch den Vertrag von Nizza wird am 1. Mai 2004 eine in der Geschichte der EU beispiellose Erweiterung möglich. Nach einer langen Verhandlungsphase zwischen der EU und jedem Beitrittskandidaten treten 10 neue Staaten der EU bei: Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien. Das „Europa der 25“ ist entstanden.

Für eine Union von 25 Mitgliedsstaaten flankiert durch neue Beitrittskandidaten erweist sich der Vertrag von Nizza allerdings als unzureichend. Eine Erklärung über die Zukunft Europas, die diesem Vertrag beigefügt ist, sieht eine große Debatte über die Zukunft der Europäischen Union vor.
Die Eröffnungssitzung dieser Europäischen Konvention, die sich mit dieser Frage auseinander setzen soll, beginnt am 28. Februar 2002. Nach 16 Monaten Arbeit einigt man sich auf einen einheitlichen Text: den Entwurf für einen Verfassungsvertrag. Am 4. Oktober 2003 trifft sich die Regierungskonferenz (RK) und im Juni 2004 kommen die Staats- und Regierungschefs einstimmig zu einem Abkommen, dem „Vertrag über eine Verfassung für Europa“. Dieser Entwurf enthält ein Maßnahmepaket für eine transparentere, effizientere und bürgernahe Europäische Union. Es handelt sich um Maßnahmen wie die Einteilung der Zuständigkeiten der EU, die Vereinfachung der Rechtsprechung (juristischen Instrumente), eine neue Definition der qualifizierten Mehrheit im Rat der EU aber auch einen ständigen Präsidenten des Europäischen Rates sowie einen Außenminister für die EU, eine verkleinerte Europäische Kommission sowie die Einführung eines europaweiten Bürgerbegehrens etc.

Dieser Text wird von den 25 Mitgliedsstaaten am 29. Oktober 2004 unterzeichnet. Für das In-Kraft-Treten ist der 1. November 2006, nach der Ratifizierung durch jeden Mitgliedsstaat, eingeplant. Als nationale Verfahren für die Ratifizierung sind eine Volksabstimmung oder eine parlamentarische Abstimmung vorgesehen. Aber es kommt anders als geplant: Aufgrund des Misserfolgs der Volksabstimmung in Frankreich und den Niederlanden in 2005 verlangsamt sich das Verfahren der Ratifizierung des Verfassungsvertragsentwurfs. Die Europäische Union gelangt in eine Phase der Reflexion über ihre bisherige Vorgehensweise, die Vertragsinhalte sowie über ihre Zukunft.
Zwei Jahre lang wird versucht eine Lösung für die internen Probleme und die unterschiedlichen Positionen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu finden, die teilweise sehr weit voneinander abweichen.

Am 21. und 22. Juni 2007 beendet der Europäische Rat letztendlich das verfassungsmäßige Verfahren, in dem er die Grundzüge eines Reformvertrags beschließt. Er legt ein Mandat an die Regierungskonferenz (RK) nieder, die die vertraglichen Grundlagen der EU reformieren soll, d.h. Änderungen an den schon existierenden Grundlagenverträgen vorzunehmen. Das verfassungsmäßige Konzept wird damit aufgegeben.
Im Oktober 2007 gelingt es den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sich über den exakten Inhalt des Reformvertrages zu einigen und der modifizierte Vertrag wird am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet. Ein Teil der Neuerungen des Vertrags von Lissabon entsprechen inhaltlich dem im 2005 gescheiterten Verfassungsvertrag, wie zum Beispiel die kontinuierliche Präsidentschaft des Europäischen Rates, das neue System der qualifizierten Mehrheit, die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente, die Einführung eines europaweiten Bürgerbegehrens.
In einigen Punkten weicht der Vertrag von Lissabon jedoch inhaltlich vom ursprünglichen Entwurf des Verfassungsvertrags ab. Dabei sind folgende Punkte aus dem Vertrag verschwunden, wie zum Beispiel der Verweis auf die Symbole der EU, der Hinweis auf den freien Wettbewerb, die Integration der Charta der Grundrechte in den Vertragstext, obwohl diese nach wie vor eine wichtige Bedeutung für die EU hat.

Am Rande der Diskussion über die Vertragsreformen, finden in der Europäischen Union weitere Erweiterungen statt. Aktuell gibt es drei Beitrittskandidaten: Kroatien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. So wie die zehn Mitgliedsländer, die der EU 2004 beitraten, und Bulgarien und Rumänien (Mitgliedsländer seit 2007), müssen die Beitrittskandidaten die Kopenhagen-Kriterien erfüllen, um der Europäischen Union beitreten zu können. Wie bei den vorhergehenden Erweiterungen werden mit jedem Land einzeln Verhandlungen geführt, die es erlauben, besondere Beitrittsbedingungen für jeden Beitrittskandidaten zu vereinbaren. Die Akten des Beitritts müssen durch die Mitgliedsstaaten der EU sowie von jedem Beitrittskandidat ratifiziert werden. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 25. April 2005, traten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 bei. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien, aber ein Datum für den Beitritt steht noch nicht fest.

Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 25. April 2005 treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 bei. Das „Europa der 27“ entsteht.
Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien, aber ein Datum für den Beitritt steht noch nicht fest. Die Beitrittsverhandlungen mit Island haben in Juli 2010 begonnen. Was die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien betrifft, so wurde sie vom Europäischen Rat als Kandidat bereits seit Dezember 2005 anerkannt, die Verhandlungen haben jedoch noch nicht angefangen.
Andere europäische Länder (Albanien, Montenegro, Serbien) haben ebenfalls ihren Antrag auf Mitgliedschaft eingereicht. Diese Anfragen sind jedoch noch nicht offiziell von der EU angenommen worden.
Fest steht, dass die EU-Erweiterung noch lange nicht abgeschlossen ist…
 
 
 
 

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