Detaillierte Ausführungen über die Institutionen der Europäischen Union << Zurück zur Seite Die Europäischen Institutionen Vorstellung der Institutionen der Europäischen UnionDas institutionelle System der Europäischen Union (EU) ist einzigartig und weicht stark von den institutionellen Systemen der 27 Mitgliedsstaaten ab. Es gibt keinen alleinigen Präsidenten in der Europäischen Union, weder einen Premierminister noch eine supranationale Regierung. Jede Europäische Institution hat ihre eigene Organisation und ihre jeweiligen Mitglieder. Sie arbeitet nach einem genau definierten Schema mit den anderen Institutionen der Union zusammen. Insgesamt gibt es sieben Institutionen der Europäischen Union: Der Europäische Rat Der Rat der Europäischen Union Die Europäische Kommission Das Europäische Parlament Der Gerichtshof der Europäischen Union Der Europäische Rechnungshof Die Europäische Zentralbank Die Institutionen der Union sind mit zwei beratenden Organen vertreten:
Die Frage eine Institution oder keine Institution zu sein, beruht vor allem auf der Rechtslage. Das Siegel „Institution“ gibt zum Beispiel die Befugnis den Gerichtshof der Europäischen Union heranzuziehen, wenn eine andere Institution ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Institutionen und nicht die Organe beschließen die Rechtsakte (Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, Empfehlung und Stellungnahme), die zur Ausführung der Aufgaben in der Europäischen Union notwendig sind. Keine „Institution der Europäischen Union“ zu sein, heißt aber nicht, keine Bedeutung zu haben: Die Aufgabe der Europäischen Investitionsbank (EIB) z.B. ist es, zur ausgeglichenen Entwicklung des Binnenmarktes der Europäischen Union beizutragen. Sie finanziert (durch Darlehen und die Gewährung von Garantien) Entwicklungsprojekte in weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union oder auch Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Modernisierung und Umorientierung von Unternehmen. Des Weiteren vergibt die EIB Darlehen an Dritte-Welt-Länder im Rahmen außenpolitischer Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe der Europäischen Union. Die EIB, die ihren Sitz in Luxemburg hat, hat schon mehrere Projekte von EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, z.B. den Bau einer Universitätsklinik in Belgien, den Bau einer Bioethanol-Fabrik in Polen, die Ausweitung des TGV-Verkehrs in Frankreich, u.s.w. Im folgenden Abschnitt geht es um eine vertiefte Studie der wichtigsten EU-Institutionen, die an der Ausarbeitung der europäischen Gesetzgebung teilnehmen. Die Funktionsweise der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union![]() Der Europäische Rat. Der Europäische Rat wurde 1974 in der Absicht geschaffen, ein informelles Gesprächsforum für die Staats- und Regierungschefs einzurichten.Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) setzte sich offiziell mit der Bestehung des Europäischen Rates auseinander ohne jedoch weder seine Rolle noch seine Fähigkeiten definiert zu haben. Erst 1992 erhielt er durch das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht einen förmlichen Status: Er „gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest“ (Vertrag von Maastricht, Art.D). Seit 1. Dezember 2009 ist er gemäß dem Vertrag von Lissabon eines der sieben Organe der Europäischen Union. Von nun an gibt es einen Präsidenten (den ehemaligen belgischen Premierminister Herman van Rompuy), dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt (er kann einmal wiedergewählt werden). Der Präsident wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Seine Aufgabe ist es, den Europäischen Rat zu leiten und die verschiedenen Aufgaben zu koordinieren. Er soll auch die Außenvertretung der Union für die Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gewährleisten, ohne jedoch zum Nachteil der Weisungen des Hohen Vertreters der EU für Außenpolitik zu handeln (diese Arbeitsstelle besteht seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit der Absicht, die Handlungen der Europäischen Union auf die internationale Szene zu befördern). Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Catherine Ashton, ehemalige EU-Handelskommissarin) nimmt auch an seinen Arbeiten teil. Die Rolle des Europäischen Rates spielt für die Funktionsweise der Europäischen Union eine beachtliche Rolle. Es sind tatsächlich die Mitglieder des Europäischen Rates, die die zukünftigen Hauptziele der Union festlegen. Beim Madrid-Gipfel 1995 z.B. beschlossen die Staats- und Regierungschefs den endgültigen Übergang zum Euro. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld, drei Jahre später am 1. Januar 2002 erstmals als Bargeld eingeführt. Auch beim EU-Gipfel in Brüssel im Juni 2007 war es der Europäische Rat, der die Entscheidung traf den Reformprozess nach der klaren Absage der Franzosen und Niederländer im Referendum um eine EU-Verfassung in 2005 wieder anzukurbeln. Dadurch wird klar, dass die Medien auch in Zukunft bei den EU-Gipfeln eine bedeutende Rolle spielen werden. Die Mitglieder des Europäischen Rates treffen sich mindestens zwei Mal im Halbjahr. Wenn es die Lage erfordert, kann der Präsident jedoch auch eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates einberufen. Der Europäische Rat entscheidet gewöhnlich im Konsens. In einigen Fällen nimmt er im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit an. Der Rat der Europäischen Union![]() Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU (Legislative). Während der Rat zusammen mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgebungsorgan agiert, werden die Vorschläge von der Europäischen Kommission formuliert. Der Rat und das Europäische Parlament bilden außerdem die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft festsetzt. Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die allgemeinen Interessen der Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertritt. Er besteht aus den Ministern der 27 Mitgliedsländer (ein Repräsentant pro Land). Es finden keine regelmäßigen Sitzungen statt. Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen ab. Wenn zum Beispiel Fragen zur Agrarwirtschaft auf der Tagesordnung stehen, nehmen die Agrarminister aus allen EU-Staaten an der Tagung teil. Wenn es um Verkehrsthemen geht, kommen die Verkehrssenatoren zusammen, u.s.w. Der Rat der Union kann zehn unterschiedliche Sitzungsthemen annehmen, von „Außenbeziehungen“, „Umwelt“ über „Landwirtschaft und Fischerei“ bis hin zu „Wirtschaft und Finanzen“. Die 27 Minister des Rates der Europäischen Union treffen sich, um europäische Rechtsvorschriften zu verabschieden. Ihre Aufgabe ist es also, Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) auf europäischem Niveau zu lösen. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein ständiges Team von „Vertretern“ (Coreper - Comité des représentants permanents). Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Arbeit des Rates vorzubereiten. Derzeit werden die Entscheidungen innerhalb des Rates folgendermaßen getroffen:
Die meisten Entscheidungen werden mit der qualifizierten Mehrheit getroffen. Der Vertrag von Lissabon schreibt in Artikel 16 vor, dass „soweit in der Verfassung nichts anderes festgelegt ist, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit“. Je größer die Einwohnerzahl eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es, jedoch wird die Zahl der Stimmen zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Die 27 Mitglieder des Rates verfügen aktuell über insgesamt 345 Stimmen, die folgendermaßen aufgeteilt sind: Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich haben 29 Stimmen, Spanien und Polen 27, Rumänien 14, Niederlande13, Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal 12, Bulgarien, Österreich und Schweden 10, Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland 7, Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien haben 4 Stimmen und Malta hat 3 Stimmen. Die bevölkerungsschwächeren Länder werden im Rat der Europäischen Union gestärkt. Malta verfügt z.B. über drei Stimmen bei einer Gesamtbevölkerung von 413 000 Einwohnern, während Deutschland mit einer Bevölkerung von 82 Millionen Einwohnern nur über 29 Stimmen verfügt. Ab 2014 wird ein neues System für die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit innerhalb des Rates der Europäischen Union eingeführt. Die qualifizierte Mehrheit gilt künftig als erreicht, wenn ein Beschluss von 55 % und mindestens 15 Mitgliedstaaten unterstützt wird und diese Mehrheit gleichzeitig mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentiert. In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst. Das Prinzip der einfachen Mehrheit wird nur sehr selten angewandt (hauptsächlich in den Bereichen, in denen kein besonderes Verfahren durch die Verfassung vorgesehen ist). Der Rat der Europäischen Union hat seinen Sitz in Brüssel. Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate und wird der Reihe nach von den EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Seit dem ersten Januar 2011 übt Ungarn den Vorsitz aus. Am 1. Juli 2011 übernimmt dann Polen den EU-Ratsvorsitz für 6 Monate. ![]() Die Europäische Kommission ist ein wichtiges Organ der Europäischen Union mit vielen verantwortungsvollen Aufgaben. Die ungefähr 30 000 Beamten der Kommission machen den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt, der anschließend dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreitet wird. Daher wird die Europäische Kommission auch als technokratische und/oder bürokratische Institution angesehen. Es ist jedoch die Europäische Kommission, die in vielen Bereichen das alleinige Initiativrecht besitzt. Sie spielt eine wesentliche Rolle in der Vorbereitung und anschließender Ausführung der Europapolitik. Bevor sie einen Antrag zur Gesetzgebung stellt, bespricht sie sich mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten, den Wirtschaftsvertretern, Gewerkschaften und/oder anderen Experten, um deren Interessen zu berücksichtigen. Neben ihren Aufgaben im Verwaltungsbereich und ihrem alleinigen Initiativrecht nimmt die Kommission auch noch weitere Aufgaben wahr:
Der Präsident der Europäischen Kommission ist der Portugiese José Manuel Barroso. Das erste Mal wurde er im November 2004 an die Spitze der Kommission gewählt, im Februar 2010 wurde er für weitere fünf Jahre wiedergewählt. Die Europäische Kommission besteht aus 27 Personen, die Kommissare genannt werden. Jeder Mitgliedsstaat verfügt über einen einzigen Kommissar, der ein Mandat von fünf Jahren hat. Jedem Kommissar ist ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet. Das kann z.B. der Bereich der Fischerei, des Verkehrs oder auch der Regionalpolitik sein. Hier einige Beispiele:
Jeder Kommissar kümmert sich somit um einen (oder mehrere) bestimmte Bereiche. Die Kommission als solche trifft ihre Entscheidungen über jede Akte nach dem Kollegialprinzip (oder einstimmig). Die Beschlüsse werden durch die Mehrheit der Mitglieder getroffen. Die Verteilung der Beschäftigungsbereiche (die zum Zeitpunkt der Aufstellung der neuen Kommissare gemacht wird) wird durch den Präsidenten der Europäischen Kommission durchgeführt. Die Kommissare treffen sich ein Mal pro Woche in Brüssel. Die Sitzungen, die während der Sitzungswoche des Europäischen Parlaments abgehalten werden, finden jedoch in Straßburg statt. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen jeweils einen Kommissar aus ihrem Land vor. Nach dieser Nominierung gibt das Europäische Parlament eine Stellungnahme ab. Die Kommissare sind in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie sollen nur die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union, nicht die ihrer jeweiligen Herkunftsstaaten vertreten und sind vor dem Europäischen Parlament verantwortlich (das Europäische Parlament kann die Kommissare jederzeit zum Rücktritt zwingen). Im März 1999 trat die Kommission freiwillig zurück, um zu vermeiden, dass das Europäische Parlament sie offiziell zum Rücktritt zwingt. Wie für die Kommissare ist für den Präsidenten der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Kommissar und Vize-Präsident der Kommission) die Zustimmung des Europäischen Parlaments zwingend notwendig. Der Sitz der Europäischen Kommission befindet sich in Brüssel. Das Verwaltungspersonal der Europäischen Kommission ist jedoch an verschiedenen Orten verteilt, hauptsächlich in Brüssel (ungefähr 24 000 Angestellte) und Luxemburg (ungefähr 4000 Angestellte). Dazu kommen die Forschungsbeauftragten (im Namen der Kommission), die unter den Forschungszentren Ispra in Italien, Geel in Belgien, Karlsruhe in Deutschland und Petten in den Niederlanden aufgeteilt sind. ![]() Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Bürger haben somit die Möglichkeit direkt ins europäisch-politische Geschehen einzugreifen. Die EU-Bürger wählen ihre Abgeordneten in ihrem jeweiligen nationalen Wahlbezirk für eine Dauer von fünf Jahren. In dieser Zeit repräsentieren die Abgeordneten auf europäischem Niveau die Interessen ihrer Wähler. Die letzten Wahlen fanden im Juni 2009 statt. Das Europäische Parlament umfasst aktuell 736 Abgeordnete, die in allgemeinen, direkten Wahlen gewählt werden und die aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Diese Abgeordneten repräsentieren die ungefähr 500 Millionen EU-Bürger. Allerdings spiegelt die Zahl der Abgeordneten eines Mitgliedsstaates weder wirklich die geographische Größe dieses Landes noch seine Bevölkerungszahl wider. Ein Beispiel: Während der luxemburgische Abgeordnete ungefähr 82 000 Einwohner repräsentiert, entfallen in Deutschland ungefähr 828 000 Bürger auf einen Sitz. Die Parlamentarier werden nicht nach ihrer Nationalität, sondern nach ihrer politischen Orientierung aufgeteilt. Derzeit ist das Europäische Parlament in sieben Fraktionen sowie einer Reihe von fraktionslosen Abgeordneten unterteilt.
Um die Sitzverteilung der Abgeordneten (nach Mitgliedsstaat und nach Partei) zu sehen, rufen Sie die Seite des Europäischen Parlaments auf. Es sind mindesten 25 Abgeordnete erforderlich um eine Partei zu gründen, die in mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten gewählt wurden. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten, EVP) und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) haben die meisten Mitglieder (265 bzw. 186 Abgeordnete nach den Daten vom 3. Januar 2011). Ebenso wie die nationalen Parlamente arbeitet das Europäische Parlament mit mehreren Parlamentarischen Ausschüssen zusammen. Dies können ständige Ausschüsse, temporäre Ausschüsse oder Untersuchungsausschüsse sein. Es gibt 20 ständige Ausschüsse, die sich mit Haushaltsfragen sowie landwirtschaftlichen-, wirtschaftlichen-, institutionellen- und weiteren Fragen beschäftigen. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungswoche des Parlaments vorzubereiten. Sie entwickeln vor allem die Berichte, die anschließend in der Plenarsitzung zur Wahl vorgelegt werden. Das Europäische Parlament verfügt über einen Präsidenten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Seit Juli 2009 wird das Parlament von dem Polen Jerzy Buzek geführt. Seit 1957 hat sich die Macht des Europäischen Parlaments stetig ausgeweitet:
Die hohe Bedeutung dieser europäischen Institution zeigt sich auch daran, dass das Europäische Parlament an der Festsetzung des Gesetzgebungsprogramms der Europäischen Union teilnimmt. Kein Text wird veröffentlicht ohne vorher vom Parlament überprüft zu werden. Derzeit ist das häufigste EU-Gesetzgebungsverfahren das „Ordentliche Gesetzgebungsverfahren“, das sich um 85 unterschiedliche Bereiche kümmert, z.B. um die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, den Verbraucherschutz, Umweltfragen, das Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie um die Betrugsbekämpfung. Dieses Verfahren ermöglicht dem Europäischen Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat Gesetzesvorschläge abzulehnen. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg, wo alle Plenarsitzungen der Institution sowie die Sitzungen über den Haushalt stattfinden. Zusätzliche Plenarsitzungen finden in Brüssel statt, das Generalsekretariat des Parlaments ist in Luxemburg. Der Gerichtshof der Europäischen UnionDer Gerichtshof der Europäischen Union überwacht die Einhaltung des europäischen Rechts. Seine Hauptaufgabe ist die "Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge". Der Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union ist in Luxemburg. Der Gerichtshof der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich in Straßburg befindet, und auch nicht mit dem Internationalen Gerichtshof, dem Hauptsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag, verwechselt werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus 27 Richtern (ein Richter pro Mitgliedsstaat) sowie acht Generalanwälten. Die Richter sind unter Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie werden im gegenseitigen Einvernehmen aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für eine Amtszeit von sechs Jahren (Wiederernennung zulässig) ernannt. Genau wie die Richter werden auch die Generalanwälte in gegenseitigem Einvernehmen aller EU-Mitgliedsstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren (Wiederernennung zulässig) ernannt. Sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen die für die Richter gelten. Die Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof. Ihre Aufgabe ist es, in voller Unabhängigkeit öffentlich Schlussanträge zu den Rechtssachen, mit denen der Gerichtshof befasst ist, zu stellen und zu begründen. Sowohl eine gemeinschaftliche Institution, ein Mitgliedsstaat als auch eine natürliche oder juristische Person hat das Recht sich an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden. Eine Privatperson (die sich schon vergeblich an das nationale Gericht gewandt hat) hat also die Möglichkeit im Falle einer Streitsache, die eine Handlung oder Institution auf europäischer Ebene betrifft, den Gerichtshof der Europäischen Union heranzuziehen. Die am häufigsten auftretenden Klageformen sind:
Um die Arbeitsbelastung zu verringern, wurde 1989 das Gericht der Europäischen Union (bestehend aus 27 Mitgliedern) geschaffen. Hauptaufgabe ist es,n direkte Klagen von natürlichen oder juristischen Personen zu bearbeiten, die im Gerichtssystem der Europäischen Union vorgesehen sind. Es beschäftigt sich vor allem mit:
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat viel zu tun und die Klagen betreffen viele verschiedene Bereiche. Die bekanntesten Urteile betreffen jedoch den Binnenmarkt, wie im Fall der Cassis-de-Dijon-Entscheidung. Damals wurde das Urteil gefällt, dass alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat vorschriftsgemäß hergestellt werden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. Daher gehört das Cassis-de-Dijon-Urteil zu den grundlegenden, richtungsweisenden Entscheidungen des Gerichtshofes zur Auslegung der europäischen Warenverkehrsfreiheit. Es war das gleiche Urteil, das den Weg für den Binnenmarkt bereitete. Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofes ist die Prüfung der EU-Finanzen. Er gewährleistet die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union. Der Europäische Rechnungshof prüft die rechtmäßige und ordnungsgemäße Ausführung der Finanzoperationen. Um diese Kontrolle optimal ausführen zu können, verfügt der Europäische Rechnungshof über ungefähr 250 Rechnungsprüfer. Diese Rechnungsprüfer führen Prüfbesuche bei den EU-Institutionen, in den Mitgliedstaaten und in allen anderen Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten. In den Mitgliedsstaaten werden die Prüfungsbesuche in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden durchgeführt. Der Europäische Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte ergreifen. Falls Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, unterrichten die Rechnungsprüfer Einrichtungen, die diese Befugnis haben (hauptsächlich wenden sie sich an OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung). Der Europäische Rechnungshof erstellt einen jährlichen Prüfungsbericht, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Dieser Bericht stellt ein effizientes Druckmittel auf die Institutionen und Verwaltungsorgane dar, sie zu einer sorgfältigen Geschäftsführung zu bringen. Der Rechnungshof ist das ganze Jahr über dazu verpflichtet, Berichte oder Stellungnahmen zu liefern. Er unterstützt das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens. Der Europäische Rechnungshof befindet sich in Luxemburg und besteht aus 27 Mitgliedern (ein Mitglied je EU-Staat). Jeder Mitgliedstaat schlägt einen Vertreter vor, der vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf sechs Jahre ernannt wird (Wiederwahl ist zulässig). Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit und zum allgemeinen Wohl der Europäischen Union aus. >> zurück zu den Internetseiten Die Europäischen Institutionen | Foto des MonatsEuropäische Agenda
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