Besuchen Sie die europäischen Institutionen in Straßburg Europäisches Parlament ![]() Europäisches Parlament Allée du Printemps BP 1024/F - 67070 STRASBOURG CEDEX Tel: +33 (0)3 88 17 40 01 - Dienst der Besichtigungen Fax: +33 (0)3 88 17 51 84 Email: epstrasbourg@europarl.europa.eu Der Dienst der Besichtigungen des Europäischen Parlaments empfängt Gruppen während und außerhalb der Tagungen. Die Informationsbesuche richten sich hauptsächlich an Gruppen ab 20 Personen. Individuelle Besuche sind jedoch während der Sitzungen möglich. Die Besucheranträge sind schriftlich zu stellen. Besucher müssen mindestens 14 Jahre alt sein (es sei denn, es wurde eine Sondergenehmigung erteilt). Die Besichtigungen finden nur an Werktagen statt. Weitere Informationen Europarat![]() Europarat Unité des contacts avec le Public - Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit Besucherdienst 67 075 STRASBOURG CEDEX Tel: +33 (0)3 88 41 20 29 Fax: +33 (0)3 88 41 27 54 Email: visites@coe.int Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit bietet zwei Arten von Besuchen an: Eine allgemeine Vorstellung des Europarates und seiner Aktivitäten für Schulgruppen und die breite Öffentlichkeit sowie einen vertiefenderen Besuch, der von speziellen Konferenzen begleitet wird und für die Besucher vorgesehen ist, die Informationen über bestimmte Themenfelder erhalten möchten. Die Besuche werden nach vorheriger Reservierung beim Besucherservice organisiert. Der Europapalast ist von Montag bis Freitag für Besucher geöffnet, an Feiertagen bleibt er geschlossen. Weitere Informationen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte![]() Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Unité des visites Conseil de l’Europe 67075 Strasbourg Cedex Tel.: + 33 (0)3 90 21 52 17 Fax: + 33 (0)3 88 41 27 30 Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Gerichtshofs verwaltet die Besuche dieser Einrichtung. Die Teilnehmerzahl ist auf Gruppen von 15 bis 100 Personen beschränkt. Individuelle Besuche können je nach Verfügbarkeit durchgeführt werden. Die Besuche sind reserviert für ein Fachpublikum (vor allem Juristen, Anwälte, Jurastudenten). Schülergruppen ab 16 Jahren werden nach einer Auswahl akzeptiert, wenn sie eine Arbeit über den Gerichtshof nachweisen können. Die Besucheranfragen sind per Telefon, per Post, per Fax oder per Email zu stellen. Die Besuche finden von Montag bis Freitag statt. Weitere Informationen (fr) | Foto des MonatsEuropäische Agenda
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